Der Food-Whistler – Hinweisgeberschutzsystem Food/Non-Food
Das Lebensmittelrecht dient nicht allein dem gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung), sondern ist zugleich Marktordnungsrecht. Die detaillierten Regelungen betreffen nicht nur die Herstellung von Lebensmitteln, sondern reichen von Kennzeichnungsvorgaben über zahlreiche Regelungen, die den Vertrieb von Lebensmitteln betreffen. Bereits bei der Warenbeschaffung, bei der Fassung der Spezifikationen und der Kontrollen des Wareneingangs gilt es Kettenreaktionen zu vermeiden, die nicht nur die Verkehrsfähigkeit eines Produktes, sondern auch lebensmittelsicherheitsrechtliche Fragestellungen bis hin zum Lebensmittelbetrug („food fraud“) betreffen können. Es sind zahlreiche Kennzeichnungsverstöße denkbar, die Ermittlungen wegen eines Betrugsfalles auslösen können, weil schnell der Verdacht im Raum stehen kann, dass etwa die Auslobung eines bestimmten Vorteils eines Lebensmittels nicht gemäß den lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten überprüft wurde.
Was verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten eine Stelle für interne Meldungen einzurichten haben, an die sich die Beschäftigten wenden können. Die internen Meldestellen sind so einzurichten, dass eine bei dem Beschäftigungsgeber beschäftigte Person oder eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Wird eine dritte Person mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragt, entbindet dies den Beschäftigungsgeber nicht von der Pflicht, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen etwaigen Verstoß abzustellen.
Mehrere private Beschäftigungseber mit in der Regel 50-249 Beschäftigten können für die Entgegennahme von Meldungen und für die weitere nach diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen eine gemeinsame Stelle einrichten und betreiben.
Vorteile des Food-Whistler – der interne Hinweisgeber ist wertvoll
Der interne Hinweisgeber ist sehr wertvoll, da er bislang Ungesehenes im Unternehmen sichtbar machen kann, und auf diesem Weg Missstände, auch „gefühlte“ Missstände frühzeitig bzw. so rechtzeitig abgestellt werden können, dass ein größerer Schaden abgewendet werden kann. Die Lebensmittelunternehmen sollten die Chancen eines gut funktionierenden Hinweisgebersystems erkennen. Wer es schafft, den Mitarbeitern ein gutes Gefühl dabei zu geben, Missstände im Unternehmen der internen Meldestelle mitzuteilen, verhindert, dass sich der Mitarbeiter gezwungen sieht, zur Polizei zu gehen. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz so umzusetzen, dass die Mitarbeiter dem Hinweisgebersystem ihres Arbeitgebers vollumfänglich vertrauen.
Was bietet der Food-Whistler?
Die FGvW Beratungs-GmbH bietet zusammen mit der Kanzlei Tsambikakis & Partner eine interne Meldestelle speziell für den Bereich Food/Non-Food an. Die Vorteile sind:
- Ein maßgeschneidertes Meldesystem im Bereich Food/Non-Food,
- Unser Team ist der zentrale Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen,
- Auf das Lebensmittelrecht, Produkthaftungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur eine besondere Expertise in der Spezialmaterie, sondern schaffen ein besonderes Vertrauensverhältnis, weil dem Hinweis „extern“ nachgegangen wird,
- Wir geben Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung, wodurch Risiken oder Schäden vermieden werden,
- Die Einrichtung des Hinweisgeber-Systems unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates, da sich um eine Dienstleistung und nicht um die Implementierung einer Software handelt,
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übermitteln Hinweise per Webportal, E-Mail, Telefon oder im persönlichen Kontakt,
- Einfach Zugriff auch vom Smartphone über einen QR-Code,
- Jederzeitiges Kündigungsrecht
